Gesetze sollen die Zukunft vorhersagen

Um unsere Umwelt zu begreifen, genügt es nicht nur ein Momentanbild von ihr zu haben. Um z.B. einen Baum zu begreifen muss man auch wissen, wie er reagiert, wenn ich auf ihn zugehe. Ich habe früh gelernt, dass er nicht ausweicht sondern dass ich ihm ausweichen muss. Zum Begreifen gehört also nicht nur die räumliche Beschaffenheit sondern auch die zeitliche. Naturgesetze legen fest, wie sich unsere Umwelt unter gegebenen Bedingungen verhält. Es ist für unser Überleben hilfreich, diese Gesetze im alltäglichen Leben zu kennen. Manche dieser Gesetze erforschen wir im Lauf unseres Lebens selbst ( z.B. dass Feuer heiß ist), andere bedürfen längerer Forschung um sie zu erkennen. Da diese Gesetze sich oft nicht selbst leicht offenbaren, haftet ihnen etwas mystisches an, was in der frühen Vergangenheit dazu führte, dass man den Menschen, die sie kannten, einen engen Kontakt zu den sogenannten Göttern zuschrieb und sie Priester nannte. Die Vorhersage des Sonnenstandes im Lauf des Jahres war z.B. solch eine mystische Kunst. Die Entdeckung von Naturgesetzen hat für viele Menschen etwas sehr befriedigendes ( heureka-Effekt). Es gibt scheinbar eine Drang die zeitliche Entwicklung vorherzusagen.
Das betrifft nicht nur die Entwicklung unserer Umwelt, sondern auch die das zukünftige Verhalten unserer Mitmenschen. Da anscheinend die Naturgesetze nicht ausreichend sind um das Verhalten der Menschen vorherzusagen, wurden staatliche Gesetze geschaffen, die die Vorhersagbarkeit menschlichen Verhaltens verbessern sollen. Sie ermöglichen z.B. einen halbwegs flüssigen Verkehrsablauf und ein halbwegs reibungsarmes Miteinander. Da diese Gesetze mit einer Einschränkung der persönlichen Freiheit verbunden sind, hat die Präzision der Gesetze und ihre Befolgung Grenzen. Das Gebot, den Rasen nicht zu betreten wird z.B. oft durch Trampelpfade dahingehend modifiziert, dass hinterher der Trampelpfad keinen Rasen mehr enthält und das Gebot, nach vorübergehender Mißachtung, so schließlich wieder befolgt wird.
Überhaupt hat die Vorhersagegenauigkeit von Gesetzen aller Art ihre Grenzen. Die Bedingung für Naturgesetze, dass die Anfangsbedingungen hinreichend bekannt sein müssen, kann oft nur im Labor eingehalten werden ( was z.B. trotz Naturgesetzen zu ungenauen Wettervorhersagen führt ) und die Prognosegenauigkeit von Strafgesetzen zeigt sich an den Belegungszahlen unserer Gefängnisse und der Höhe der Dunkelziffern.
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